Donnerstag, 21. Februar 2013

Contra: Aktive Sterbehilfe



Sterbehilfe lässt sich in zwei Kategorien unterteilen. Die aktive und die passive Sterbehilfe. Unter aktiver Sterbehilfe versteht man den Tod einer Person, der durch eine gezielte Handlung herbeigeführt wurde, wie zum Beispiel durch Verabreichung einer Überdosis an Schmerzmittel oder ähnlichem. Dies ist laut Strafgesetzbuch in Deutschland verboten aus guten Gründen. Zum Beispiel ist keine Diagnose zu 100% sicher. Viele Menschen, bei denen Ärzte keine Hoffnung mehr gesehen haben, sind wie durch ein Wunder geheilt worden. Außerdem können durch die aktive Sterbehilfe nicht vorherzusehende Schmerzen oder Komplikationen entstehen. Viele Menschen argumentieren auch damit, dass das Sterben ein natürlicher Prozess ist und in keinster Weise durch den Menschen beeinflusst werden sollte. Des Weiteren sehen einige in dem Gedanken der aktiven Sterbehilfe auch einen Gedanken des Nationalsozialismus, denn die Frage nach dem freien Willen der Menschen, wird auch hier ganz groß thematisiert. Kritiker behaupten, wenn die aktive Sterbehilfe legal wäre, würden viele Menschen auch durch die Medien und das Umfeld zu dem Sterbewunsch verführt werden. Für die Ärzte bestünde das Problem des geleisteten Eids, der besagt, dass es ihre Aufgabe ist, das menschliche Leben um jeden Preis zu retten. Es wäre also ein moralisches Problem, selbst wenn der Patient den ausdrücklichen Wunsch haben, zu sterben. Die passive Sterbehilfe beschreibt das Unterlassen von eventuell lebensverlängernden Maßnahmen. Offiziell ist dies in Deutschland noch nicht verboten, das liegt vor allem daran, dass die Definition nicht ganz eindeutig ist und einige Menschen eher von einem "Sterbenlassen" sprechen, was für 72% der Befragten einer Umfrage in Deutschland im Jahr 2008 zu Gewähren wäre. Hier muss also jeder nach seiner eigenen Definition sagen, ob es legal sein sollte, oder nicht.
 FiW

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