Wer hat das nicht schon einmal gemacht oder kennt jemanden der es gemacht hat: am letzten Schultag schon in die Ferien fahren oder in den Ferien sein. Viele Schüler sehen keinen Sinn darin, dass man an einem Tag an dem nichts passiert, außer dem Erhalten von Zeugnissen, sich zur Schule quält. Und auch den Eltern geht es so. Zum einem ist es billiger vor beginn der Ferien weg zu fliegen, zum anderen kommt man dann auch nicht so häufig in Staus.
Von Jahr zu Jahr kommen mehr Anträge in den Schulen an, um Schüler zu entschuldigen – zum Ärger der Lehrer. Somit werden immer mehr dieser Anträge abgewiesen. Seit ein paar Jahren schon wird mit hohen Bußgeldern zwischen 50 und 120 Euro dagegen gesteuert – da die Schulpflicht am ersten Schultag beginnt und am letzten endet – und auch mit Argumenten wie : „Wenn Eltern erlauben, dass ihre Kinder die letzten Schultage schwänzen, weil 'sowieso nichts neues drankommt', dann sollten sie sich nicht wundern, wenn diese später immer öfter die Schule schwänzen.“
Doch was ist wenn der Antrag nicht von den Eltern sondern von z.B. einer Kirchengemeinde gestellt wird, weil man mit ihr auf ein Zeltlager fährt und früher geht um die Zelte für die Kinder aufzubauen? Natürlich der wird Antrag angenommen, aber dafür bekommt man auch einen kleinen Brief geschickt in dem steht, dass dies nur ein Mal in der Schullaufbahn gewehrt wird.
Doch ist das Sinnvoll? Natürlich denkt jeder etwas anderes darüber, aber was wenn jetzt dieser Schüler auch im Jahr darauf mithelfen möchte und somit früher los muss, was dann? Trotzdem fahren – unentschuldigt – und ein Bußgeld riskieren oder die nächsten Jahre, bis zum Schulabschluss, einfach nicht mitfahren? Möglichkeiten hat man nicht viele und keine gefällt einem wirklich. Vielleicht sollten sich die Zuständigen sich nochmal zusammensetzen und sich fragen, ob Ausnahmen möglich wären oder ob diese Regelung überhaupt Sinn hat und etwas bringt.
ChB
Von Jahr zu Jahr kommen mehr Anträge in den Schulen an, um Schüler zu entschuldigen – zum Ärger der Lehrer. Somit werden immer mehr dieser Anträge abgewiesen. Seit ein paar Jahren schon wird mit hohen Bußgeldern zwischen 50 und 120 Euro dagegen gesteuert – da die Schulpflicht am ersten Schultag beginnt und am letzten endet – und auch mit Argumenten wie : „Wenn Eltern erlauben, dass ihre Kinder die letzten Schultage schwänzen, weil 'sowieso nichts neues drankommt', dann sollten sie sich nicht wundern, wenn diese später immer öfter die Schule schwänzen.“
Doch was ist wenn der Antrag nicht von den Eltern sondern von z.B. einer Kirchengemeinde gestellt wird, weil man mit ihr auf ein Zeltlager fährt und früher geht um die Zelte für die Kinder aufzubauen? Natürlich der wird Antrag angenommen, aber dafür bekommt man auch einen kleinen Brief geschickt in dem steht, dass dies nur ein Mal in der Schullaufbahn gewehrt wird.
Doch ist das Sinnvoll? Natürlich denkt jeder etwas anderes darüber, aber was wenn jetzt dieser Schüler auch im Jahr darauf mithelfen möchte und somit früher los muss, was dann? Trotzdem fahren – unentschuldigt – und ein Bußgeld riskieren oder die nächsten Jahre, bis zum Schulabschluss, einfach nicht mitfahren? Möglichkeiten hat man nicht viele und keine gefällt einem wirklich. Vielleicht sollten sich die Zuständigen sich nochmal zusammensetzen und sich fragen, ob Ausnahmen möglich wären oder ob diese Regelung überhaupt Sinn hat und etwas bringt.
ChB
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen